Endergebnis A-Junioren vom 06.11.21
TSG Öhringen – SGM HUTH 0:3 (0:0)
Online Bestellung der neuen Kollektion (PW:Huth)
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TSV Herbolzheim
Spfr. Untergriesheim
Spfr. Tiefenbach
TSV Höchstberg
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Corona Update Warnstufe CoronaVO Sport:
Kein PCR-Test für die Kabinennutzung
Am gestrigen Abend hat die Landesregierung Baden-Württemberg die Corona-Verordnung Sport erneut aktualisiert. Die Änderungen stellen Erleichterungen für den Sport dar. Die Neuerungen in der Warnstufe, die momentan gilt, sind die Folgenden:
Eine grafische Übersicht, was für wen in der Warnstufe gilt, finden Sie hier. Wir klären im Folgenden die wichtigsten Fragen und Antworten.
Sport im Freien: Für das Betreten des Sportgeländes gilt immer die 3G-Regel – egal ob für Spieler*innen, Trainer*innen oder Zuschauer*innen. D.h. es dürfen sich lediglich genesene, geimpfte oder negativ getestete (Antigen-Schnelltest oder PCR-Test) Personen auf dem Gelände befinden. Der Schnelltest kann als Selbsttest vor Ort unter Aufsicht eines Vereinsvertreters durchgeführt werden, gilt dann jedoch lediglich für das jeweilige Training oder Spiel.
Innenräume (Kabine bzw. Halle):
Grundsätzlich besteht in geschlossenen Räumen in allen Stufen Maskenpflicht (ausgenommen 2G-Optionsmodelle in der Basisstufe), zum Sporttreiben darf die Maske selbstverständlich abgenommen werden.
Im Rahmen von Hallentrainings oder privaten Turnieren können die Ausrichter sich alternativ für das 2G-Optionsmodell entscheiden – dann dürfen lediglich Genesene und Geimpfte teilnehmen (inklusive Kinder und Schüler*innen, wie oben beschrieben).
Was gilt für Kinder und Jugendliche?
Kinder unter sechs Jahre, noch nicht eingeschulte Kinder und alle Schüler*innen (inkl. Berufsschule) sind generell von der Testpflicht bzw. dem Zutritts- und Teilnahmeverbot ausgenommen – sie werden gleichbehandelt mit Genesenen und Geimpften (auch in den Ferien). Ein beliebiges Dokument (z.B. Schülerausweis) ist als Nachweis ausreichend, im Zweifel genügt sogar das äußere Erscheinungsbild. Personen unter 18, die nicht mehr zur Schule gehen und Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, benötigen in der Warnstufe sowie der Alarmstufe lediglich einen negativen Schnelltest statt eines PCR-Tests.
Was gilt für Zuschauer*innen und Eltern?
Zuschauer*innen und auch Eltern, die ihre Kinder begleiten, müssen einen 3G-Nachweis (im Freien) bzw. 3G-Plus-Nachweis (Innenräume) vorzeigen. Ausnahmen gibt es laut Corona-Verordnung nur für kurzzeitige und notwendige Aufenthalte, etwa zur Wahrnehmung des Personensorgerechts oder für einen Toilettengang.
Hinweis: „Beschäftigte“ sind alle Personen, denen im Trainings- und/oder Spielbetrieb Dienstaufgaben übertragen sind (z.B. Trainer*innen, Schiedsrichter*innen und Teamoffizielle), und zwar auch dann, wenn die Tätigkeit ehrenamtlich ausgeübt wird. Beschäftigte in diesem Sinne sind darüber hinaus auch Vertragsspieler.
Trainingsbetrieb
Spielbetrieb
Die Spiele unserer C1 & A Junioren am Samstag, den 06.11.21
Am morgigen Samstag, den 06.11.21 spielen unsere
C1 & A Junioren ihre nächsten Rundenspiele!
Während die C1-Junioren in Herbolzheim um 12.50 Uhr gegen die
Neckarsulmer Sport-Union II antreten,
bestreiten die A-Junioren ihr nächstes Spiel in der Landesstaffel Nord
um 17.00 Uhr bei der TSG Öhringen!
C1-Junioren 06.11.21 /12.50 Uhr in Herbolzheim
SGM HUTH I – Neckarsulmer Sport-Union II
A-Junioren 06.11.21 /17.00 Uhr in Öhringen
TSG Öhringen – SGM HUTH
Die E & B Junioren habe ihr Herbstrunde bereits beendet!!!