Endergebnis C1-Junioren vom 06.11.21
SGM HUTH I – Neckarsulmer Sport-Union II 1:7 (1:3)
Online Bestellung der neuen Kollektion (PW:Huth)
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TSV Herbolzheim
Spfr. Untergriesheim
Spfr. Tiefenbach
TSV Höchstberg
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Corona Update Warnstufe CoronaVO Sport:
Kein PCR-Test für die Kabinennutzung
Am gestrigen Abend hat die Landesregierung Baden-Württemberg die Corona-Verordnung Sport erneut aktualisiert. Die Änderungen stellen Erleichterungen für den Sport dar. Die Neuerungen in der Warnstufe, die momentan gilt, sind die Folgenden:
Eine grafische Übersicht, was für wen in der Warnstufe gilt, finden Sie hier. Wir klären im Folgenden die wichtigsten Fragen und Antworten.
Sport im Freien: Für das Betreten des Sportgeländes gilt immer die 3G-Regel – egal ob für Spieler*innen, Trainer*innen oder Zuschauer*innen. D.h. es dürfen sich lediglich genesene, geimpfte oder negativ getestete (Antigen-Schnelltest oder PCR-Test) Personen auf dem Gelände befinden. Der Schnelltest kann als Selbsttest vor Ort unter Aufsicht eines Vereinsvertreters durchgeführt werden, gilt dann jedoch lediglich für das jeweilige Training oder Spiel.
Innenräume (Kabine bzw. Halle):
Grundsätzlich besteht in geschlossenen Räumen in allen Stufen Maskenpflicht (ausgenommen 2G-Optionsmodelle in der Basisstufe), zum Sporttreiben darf die Maske selbstverständlich abgenommen werden.
Im Rahmen von Hallentrainings oder privaten Turnieren können die Ausrichter sich alternativ für das 2G-Optionsmodell entscheiden – dann dürfen lediglich Genesene und Geimpfte teilnehmen (inklusive Kinder und Schüler*innen, wie oben beschrieben).
Was gilt für Kinder und Jugendliche?
Kinder unter sechs Jahre, noch nicht eingeschulte Kinder und alle Schüler*innen (inkl. Berufsschule) sind generell von der Testpflicht bzw. dem Zutritts- und Teilnahmeverbot ausgenommen – sie werden gleichbehandelt mit Genesenen und Geimpften (auch in den Ferien). Ein beliebiges Dokument (z.B. Schülerausweis) ist als Nachweis ausreichend, im Zweifel genügt sogar das äußere Erscheinungsbild. Personen unter 18, die nicht mehr zur Schule gehen und Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, benötigen in der Warnstufe sowie der Alarmstufe lediglich einen negativen Schnelltest statt eines PCR-Tests.
Was gilt für Zuschauer*innen und Eltern?
Zuschauer*innen und auch Eltern, die ihre Kinder begleiten, müssen einen 3G-Nachweis (im Freien) bzw. 3G-Plus-Nachweis (Innenräume) vorzeigen. Ausnahmen gibt es laut Corona-Verordnung nur für kurzzeitige und notwendige Aufenthalte, etwa zur Wahrnehmung des Personensorgerechts oder für einen Toilettengang.
Hinweis: „Beschäftigte“ sind alle Personen, denen im Trainings- und/oder Spielbetrieb Dienstaufgaben übertragen sind (z.B. Trainer*innen, Schiedsrichter*innen und Teamoffizielle), und zwar auch dann, wenn die Tätigkeit ehrenamtlich ausgeübt wird. Beschäftigte in diesem Sinne sind darüber hinaus auch Vertragsspieler.
Trainingsbetrieb
Spielbetrieb
Die Spiele unserer C1 & A Junioren am Samstag, den 06.11.21
Am morgigen Samstag, den 06.11.21 spielen unsere
C1 & A Junioren ihre nächsten Rundenspiele!
Während die C1-Junioren in Herbolzheim um 12.50 Uhr gegen die
Neckarsulmer Sport-Union II antreten,
bestreiten die A-Junioren ihr nächstes Spiel in der Landesstaffel Nord
um 17.00 Uhr bei der TSG Öhringen!
C1-Junioren 06.11.21 /12.50 Uhr in Herbolzheim
SGM HUTH I – Neckarsulmer Sport-Union II
A-Junioren 06.11.21 /17.00 Uhr in Öhringen
TSG Öhringen – SGM HUTH
Die E & B Junioren habe ihr Herbstrunde bereits beendet!!!
Am morgigen Mittwoch, 3. November 2021, tritt in Baden-Württemberg die Corona-Warnstufe in Kraft. Auslöser ist die Anzahl von COVID-19-Patient*innen in den Intensivstationen – den heutigen Dienstag miteingeschlossen liegt sie seit zwei Werktagen über dem Schwellenwert von 250. In Baden-Württemberg verschärfen sich deshalb ab morgen die Regeln für nicht-immunisierte, d.h. weder genesene noch geimpfte Personen.
Während Sport im Freien in der Basisstufe noch ohne 3G-Nachweis erlaubt war, ist ein solcher in der Warnstufe erforderlich – auch im Training. D.h. Sportler*innen, Trainer*innen, Betreuer*innen etc. müssen genesen, geimpft oder negativ getestet sein, wobei ein Schnelltest in der Warnstufe ausreichend ist. Dieser kann nach wie vor unter Aufsicht eines Vereinsvertreters als Selbsttest vor Ort durchgeführt werden.
Für den Sport in geschlossenen Räumen sowie die Nutzung von Innenräumen wie der Kabine gibt es weitere Verschärfungen. In der Warnstufe ist nun ein 3G-Plus-Nachweis erforderlich. D.h., Personen müssen genesen, geimpft oder mit einem negativen PCR-Test ausgestattet sein, der nicht älter als 48 Stunden ist. Eine Ausnahme gibt es für die Einzelnutzung von Kabinen, z.B. für Schiedsrichter*innen. Diese ist in der Warnstufe für nicht-immunisierte Personen bereits nach Vorlage eines negativen Schnelltests möglich.
Wie bereits in der Basisstufe kann der Gastverein den Heimverein am Spieltag organisatorisch entlasten, in dem er die erforderlichen Nachweise seiner Spieler*innen eigenständig kontrolliert und dies gegenüber dem Gastgeber schriftlich bestätigt. Die entsprechenden Formulare stehen auf unseren Corona-Infoportal zum Download bereit. Auch den Zuschauer*innen ist der Zutritt zum Sportgelände in der Warnstufe nur nach Vorlage eines 3G-Nachweises gestattet. Die Heimvereine sind als Ausrichter laut Corona-Verordnung verpflichtet, entsprechende Einlasskontrollen durchzuführen.
Die Alarmstufe droht in Baden-Württemberg, wenn die 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz den Wert 12,0 erreicht oder 390 COVID-19-Patient*innen die Intensivstationen belegen. Nach den derzeitigen Prognosen könnten die entsprechenden Schwellenwerte bereits in ca. einer Woche erreicht sein. Sport im Freien sowie die Nutzung von Innenräumen wäre für Geimpfte oder Genesene auch in der Alarmstufe weiterhin uneingeschränkt erlaubt. Für nicht-immunisierte Personen würde sich die Situation hingegen weiter verschärfen, um eine Überlastung der Krankenhäuser zu verhindern. Diese müssten einen 3G-Plus-Nachweis für den Sport im Freien erbringen (genesen, geimpft oder PCR-getestet). In geschlossenen Räumen gilt in der Alarmstufe konsequent die 2G-Regel, d.h. nicht-immunisierten Personen ist der Zutritt nicht gestattet. Unter Berücksichtigung der aktuellen Lage und der zu erwartenden Entwicklungen wird der Spielbetrieb auch unter diesen Bedingungen fortgesetzt.
Auch in der Warn- und in der Alarmstufe gelten Ausnahmen für Kinder und Jugendliche. Generell ausgenommen von der Testpflicht bzw. dem Zutritts- und Teilnahmeverbot sind Kinder bis einschließlich fünf Jahre sowie Kinder, die noch nicht eingeschult sind (auch in den Ferien). Ausgenommen von der PCR-Testpflicht (in geschlossenen Räumen in der Warnstufe und im Freien in der Alarmstufe) bzw. dem Zutritts- und Teilnahmeverbot (geschlossene Räume in der Alarmstufe) sind Schüler*innen sowie Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen. Diese Personen müssen in beiden Stufen einen negativen Antigen-Schnelltest vorlegen.
Unabhängig von der Stufe gilt nach wie vor die Dokumentation der Kontaktdaten aller sich auf dem Sportgelände befindlichen Personen sowie die Maskenpflicht in geschlossenen Räumen. Weitere Details und Hilfestellungen finden Sie auf unserem Corona-Infoportal.