Die SGM H-U-T-H wünscht allen frohe Weihnachten und einen Guten Rutsch ins Jahr 2022!!!

wappen_SGM-neuDie SGM H-U-T-H wünscht allen frohe Weihnachten und einen
                 Guten Rutsch ins Jahr 2022!!!

„Du kannst die Zukunft verändern, mit dem was du heute tust.“

christmas-3030279

In den vergangenen Monaten beherrschte uns das Coronavirus. Immer wieder wurden wir mit neuen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Trainings- und Spielbetriebs konfrontiert. Gemeinsam ist es uns gelungen, die Hinrunde im Jugendfußball bei
der SGM H-U-T-H abzuschließen. Dafür gilt unser großer Dank und Respekt unseren Betreuern, Schiedsrichtern, Helfern an Spieltagen und natürlich unseren Spielerinnen und Spielern. Wir, die Vereine der SGM H-U-T-H, sind froh, solche helfenden Hände unter ihren Mitgliedern zu haben.

Fußball Weihnachtsmann

Für das neue Jahr 2022 wünschen wir uns eine geregelte,
sorgenfreie Rückrunde mit sportlichen Erfolgen.

Die Jugendleiter der SGM H-U-T-H wünschen euch eine schöne und erholsame Weihnachtszeit und einen guten Start ins neue Jahr.

Veröffentlicht unter Allgemein, A-Junioren, B-Junioren, C-Junioren, D-Junioren, E-Junioren, F-Junioren, Bambini | Kommentar hinterlassen

Audi Schanzer Fußballschule beim SC Dahenfeld!!!

wappen_SGM_final_transparent_farbeAudi Schanzer Fußballschule beim SC Dahenfeld!!!

Hier geht`s zur Anmeldung

Fussballschule-Dahenfeld

Hier geht`s zur Anmeldung

Veröffentlicht unter D-Junioren, E-Junioren, F-Junioren | Kommentar hinterlassen

Corona-Update CoronaVO Sport aktualisiert: Das ändert sich in der Alarmstufe II

wappen_SGM_final_transparent_farbeCorona-Update
          CoronaVO Sport aktualisiert: Das ändert sich in der Alarmstufe II

Seit Inkrafttreten der neuen Corona-Verordnung am Mittwoch, 24. November 2021, befinden wir uns in Baden-Württemberg in der Alarmstufe II. Nun wurde auch die CoronaVO Sport aktualisiert, welche die Regelungen für den Sport bestimmt.

Für alle am Sportgeschehen beteiligten Personen, d.h. Spieler*innen, Trainer*innen, Betreuer*innen, Schiedsrichter*innen, Funktionsteams etc. gilt grundsätzlich die 2G-Regelung. D.h., der Zutritt zum Sportgelände ist nur noch Beteiligten gestattet, die geimpft oder genesen sind, und dies sowohl im Trainings- als auch im Spielbetrieb.

Sonderregelungen gelten auch weiterhin für Beschäftigte im Sinne der Arbeitsschutzvorschriften, aber auch Selbstständige. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um Sportler*innen, Trainer*innen, Medienvertreter*innen oder weitere Beteiligte handelt. Für sie gilt die 3G-Regelung (geimpft, genesen oder getestet per Antigen-Schnelltest oder PCR-Test). Zum Kreis des Beschäftigten zählen insbesondere alle Vertragsspieler sowie alle durch einen Arbeitsvertrag an den Verein gebundenen Trainer*innen. Nicht mehr zu den Beschäftigten zählen ehrenamtliche Funktionsträger und Trainer*innen, die auf Basis einer Übungsleiterpauschale ihrer Tätigkeit nachgehen.

Zuschauer*innen müssen, wie bereits kommuniziert, zusätzlich zum Impf- oder Genesenen-Nachweis einen negativen Antigen-Schnelltest vorweisen (2G+). Dieser kann als Selbsttest unter Aufsicht des Veranstalters, d.h. eines Vertreters des Heimvereins, durchgeführt werden.

Das gilt zusammengefasst in der Alarmstufe II für den Sport

  • Beteiligte (z.B. Spieler*innen, Trainer*innen, Schiedsrichter*innen, Funktionsteams): 2G
  • Beschäftigte: 3G
  • Zuschauer*innen: 2G+
  • 2G+ = geimpft oder genesen UND getestet (Antigen-Schnelltest oder PCR-Test)
  • 2G = geimpft oder genesen
  • 3G = geimpft, genesen oder getestet (Antigen-Schnelltest oder PCR-Test)

Keine Ausnahme mehr für volljährige Schüler*innen

Schüler*innen müssen weiter keinen Testnachweis vorlegen und sind von den Zugangs- und Teilnahmeverboten ausgenommen. Jedoch gilt diese Ausnahme nun nur noch für Schüler*innen bis einschließlich 17 Jahren. Schwangere und Stillende sind nur noch bis zum 10. Dezember 2021 von der Testpflicht und den Zutrittsbeschränkungen ausgenommen, da es dann seit drei Monaten eine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt.

Kontrollpflichten von Nachweisen verschärft

Die neue Corona-Verordnung stellt zudem deutlicher klar, wie Veranstalter Test-, Genesenen- und Impfnachweise zu kontrollieren haben. Sie müssen die Angaben mit einem amtlichen Ausweisdokument abgleichen. Genesenen- und Impfnachweise müssen elektronisch, etwa mit der CoVPassCheck-App geprüft werden. Die Gastmannschaft kann den Nachweis für das gesamte Team nach wie vor über das von uns bereitgestellte Formular erbringen.

Wir weisen zudem darauf hin, dass lokale Behörden strengere Regeln erlassen können und bitten unsere Vereine, sich im Zweifel beim zuständigen Ordnungsamt zu erkundigen. Für den Trainings- und Spielbetrieb auf bayerischem Boden gelten die Gesetze des Freistaats. Wir verweisen an dieser Stelle auf das Corona-Portal des Bayerischen Fußballverbandes.

Aktiven-Spielbetrieb wird fortgesetzt –
Jugend-Spielbetrieb ist ausgesetzt

Nach einer kontroversen, aber konstruktiven Debatte, bei der die Bezirksvertreter die jeweilige Situation in ihren Bezirken einbrachten, verständigte man sich darauf, den Spielbetrieb bei den Aktiven im wfv grundsätzlich fortzusetzen.

Der Verbands-Jugendausschuss verständigte sich mit dem Verbands-Spielausschuss darauf, alle Jugendspiele für 2021 abzusetzen. Die Freundschaftsspiele wurden zusammen mit den Punktspielen programmtechnisch abgesetzt. Grundsätzlich sind Freundschaftsspiele im Jugendbereich erlaubt, es sollte jedoch genau geprüft werden, ob solche ausgetragen werden müssen. Wenn Vereine ein Freundschaftsspiel austragen möchten, müssen sie die Spiele neu anlegen und einen Schiedsrichter anfordern.

Gründe für die Absetzung der Jugendspiele sind insbesondere die in den überbezirklichen Staffeln längeren Auswärtsfahrten – üblicherweise in Fahrgemeinschaften – sowie die hohen Inzidenzen bei den Jugendlichen, die zumeist noch keinen Impfschutz genießen und erst sehr viel später die Möglichkeit hatten, einen solchen zu erlangen. Ein Trainingsbetrieb ist unter Berücksichtigung der gesetzlichen Rahmenbedingungen selbstverständlich weiterhin möglich.

Erleichterung bei Spielverlegungen

Wie bereits kommuniziert werden Spielverlegungen im Einzelfall gestattet, sofern sich beide Mannschaften einig sind und dies beantragen. Zudem sollen bei Nichtantritt in der Alarmstufe im Regelfall keine Geldstrafen durch die Sportgerichte verhängt werden. Die Regelung, wonach bei dreimaligem Nichtantritt eine Mannschaft aus der Wertung genommen wird, soll – vorbehaltlich der Zustimmung durch den Verbandsvorstand – in der kommenden Woche rückwirkend für die Dauer der Alarmstufe ausgesetzt werden.

Veröffentlicht unter Allgemein, A-Junioren, B-Junioren, C-Junioren, D-Junioren, E-Junioren, F-Junioren, Bambini | Kommentar hinterlassen

Die Spiele der C2 & A-Junioren wurden abgesagt!!!

wappen_SGM_final_transparent_farbe Die Spiele der C2 & A-Junioren wurden abgesagt!!!

C2-Junioren 27.11.21 /12.50 Uhr in Höchstberg
SGM HUTH II
– SV Heilbronn am Leinbach 1891     abgesagt

A-Junioren 27.11.21 /17.00 Uhr in Berglen
SSV Steinbach-Reichenbach – SGM HUTH    abgesagt

Veröffentlicht unter A-Junioren, C-Junioren | Kommentar hinterlassen